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LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S 1 BGB, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 S 1 MarkenG
Aufwendungsersatzanspruch nach berechtigter Abmahnung wegen Markenverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19
Nach diesem Gegenstandswert kann die Klägerin von dem Beklagten die Zahlung einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG und - nach BFH GRUR 2017, 826 ff., und BFH NJW 2019, 1836 ff. - Umsatzsteuer, mithin des Klagebetrages, als Aufwendungsersatz für die Abmahnung des Beklagten, nebst Rechtshängigkeitszinsen (§§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 BGB), verlangen. - BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17
Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig
Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19
Nach diesem Gegenstandswert kann die Klägerin von dem Beklagten die Zahlung einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG und - nach BFH GRUR 2017, 826 ff., und BFH NJW 2019, 1836 ff. - Umsatzsteuer, mithin des Klagebetrages, als Aufwendungsersatz für die Abmahnung des Beklagten, nebst Rechtshängigkeitszinsen (§§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 BGB), verlangen. - BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18
Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der …
Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19
Der Beklagte hat das Zeichen "MO&ROSE" ferner ohne Weiteres herkunftshinweisend markenmäßig verwendet (vgl. dazu allgemein BGH GRUR 2019, 1289, R. 28 ff. - Damen Hose MO ).