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   LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19   

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https://dejure.org/2020,32962
LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19 (https://dejure.org/2020,32962)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2020 - 327 O 363/19 (https://dejure.org/2020,32962)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 327 O 363/19 (https://dejure.org/2020,32962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S 1 BGB, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 S 1 MarkenG
    Aufwendungsersatzanspruch nach berechtigter Abmahnung wegen Markenverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19
    Nach diesem Gegenstandswert kann die Klägerin von dem Beklagten die Zahlung einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG und - nach BFH GRUR 2017, 826 ff., und BFH NJW 2019, 1836 ff. - Umsatzsteuer, mithin des Klagebetrages, als Aufwendungsersatz für die Abmahnung des Beklagten, nebst Rechtshängigkeitszinsen (§§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 BGB), verlangen.
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19
    Nach diesem Gegenstandswert kann die Klägerin von dem Beklagten die Zahlung einer 1, 3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG und - nach BFH GRUR 2017, 826 ff., und BFH NJW 2019, 1836 ff. - Umsatzsteuer, mithin des Klagebetrages, als Aufwendungsersatz für die Abmahnung des Beklagten, nebst Rechtshängigkeitszinsen (§§ 288 Abs. 1 Satz 2, 291 BGB), verlangen.
  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    Auszug aus LG Hamburg, 27.02.2020 - 327 O 363/19
    Der Beklagte hat das Zeichen "MO&ROSE" ferner ohne Weiteres herkunftshinweisend markenmäßig verwendet (vgl. dazu allgemein BGH GRUR 2019, 1289, R. 28 ff. - Damen Hose MO ).
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